Unsere Leistungen
Beliebteste Option
Medizinische Fußpflege
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Anamnese und Inspektion der Füße und Nägel
Pflegendes Fußbad zur Vorbereitung der Behandlung
Fachgerechte Nagelbearbeitung und Reinigung der Nagelfalze
Schonendes Abtragen von übermäßiger Hornhaut, Schwielen oder Hühneraugen
Beratung zu Fußpflege, Schuhwerk und Präventionsmaßnahmen
Diabetiker erhalten i. d. R. für diese Behandlung eine kassenärztliche Heilmittelverordnung. Sprechen Sie ihren behandelnden Arzt an!
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Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt podologische Leistungen nicht nur bei Diabetes, sondern auch bei anderen neurologischen oder Gefäßerkrankungen, wenn diese zu einer Schädigung am Fuß führen können.
Anspruch auf eine Heilmittelverordnung haben z. B.:
Diabetiker (Diabetisches Fußsyndrom)
Patienten mit sensiblen oder sensomotorischen Neuropathien (z. B. durch Nervenschädigungen anderer Ursache)
Patienten mit peripheren arteriellen Verschlusskrankheiten (pAVK)
Personen mit Folgeschäden durch Querschnittslähmungen oder Nervenerkrankungen
Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung (Formular 13) durch den Haus- oder Facharzt.
Nagelkorrektur-Spange
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Anamnese und Inspektion des betroffenen Nagels
Auswahl und Anpassung der geeigneten Spange
Sanftes Anbringen zur Korrektur des Nagelwachstums
Kontrolle und ggf. Nachjustierung der Spange
Beratung zur Nagelpflege und Vorbeugung erneuter Beschwerden
Diabetiker erhalten i. d. R. für diese Behandlung eine kassenärztliche Heilmittelverordnung. Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt an!
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Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt podologische Leistungen nicht nur bei Diabetes, sondern auch bei anderen neurologischen oder Gefäßerkrankungen, wenn diese zu einer Schädigung am Fuß führen können.
Anspruch auf eine Heilmittelverordnung haben z. B.:
Diabetiker (Diabetisches Fußsyndrom)
Patienten mit sensiblen oder sensomotorischen Neuropathien (z. B. durch Nervenschädigungen anderer Ursache)
Patienten mit peripheren arteriellen Verschlusskrankheiten (pAVK)
Personen mit Folgeschäden durch Querschnittslähmungen oder Nervenerkrankungen
Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung (Formular 13) durch den Haus- oder Facharzt.
Orthosen- Behandlung
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Anamnese und Inspektion der betroffenen Zehen oder Druckstellen
Individuelle Anfertigung einer Orthose aus hautfreundlichem Silikon
Druckentlastung bei Fehlstellungen, Reibung oder Hühneraugen
Korrektur und Schutz der Zehen zur Schmerzreduktion
Beratung zur Anwendung und Pflege der Orthose
Individuelle Teilbehandlung
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Anamnese und Inspektion der betroffenen Bereiche
Gezielte Behandlung einzelner Nägel oder Hautstellen
Sanftes Entfernen von Druckstellen, Hühneraugen oder Verhornungen
Pflege und Schutz der behandelten Areale
Beratung zur weiteren Fußpflege und EntlastungDiabetiker erhalten i. d. R. für diese Behandlung eine kassenärztliche Heilmittelverordnung. Sprechen Sie ihren behandelnden Arzt an!
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Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt podologische Leistungen nicht nur bei Diabetes, sondern auch bei anderen neurologischen oder Gefäßerkrankungen, wenn diese zu einer Schädigung am Fuß führen können.
Anspruch auf eine Heilmittelverordnung haben z. B.:
Diabetiker (Diabetisches Fußsyndrom)
Patienten mit sensiblen oder sensomotorischen Neuropathien (z. B. durch Nervenschädigungen anderer Ursache)
Patienten mit peripheren arteriellen Verschlusskrankheiten (pAVK)
Personen mit Folgeschäden durch Querschnittslähmungen oder Nervenerkrankungen
Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung (Formular 13) durch den Haus- oder Facharzt.
Wohlfühl Behandlung
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Pflegendes Fußbad zur Entspannung und Vorbereitung
Sanfte Nagel- und Hautpflege ohne medizinische IndikationSchonendes Entfernen von leichten Verhornungen
Fußmassage zur Förderung der Durchblutung
Abschließende Pflege mit hochwertigen Cremes und Ölen