Unsere Leistungen

Eine Person erhält eine Nagelpflege, bei der ein Nagel mit einem Werkzeug behandelt wird. Der Fokus liegt auf den Händen, die medizinisch gekleidet sind.

Beliebteste Option

Medizinische Fußpflege

    • Anamnese und Inspektion der Füße und Nägel

    • Pflegendes Fußbad zur Vorbereitung der Behandlung

    • Fachgerechte Nagelbearbeitung und Reinigung der Nagelfalze

    • Schonendes Abtragen von übermäßiger Hornhaut, Schwielen oder Hühneraugen

    • Beratung zu Fußpflege, Schuhwerk und Präventionsmaßnahmen

    • Diabetiker erhalten i. d. R. für diese Behandlung eine kassenärztliche Heilmittelverordnung. Sprechen Sie ihren behandelnden Arzt an!

  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt podologische Leistungen nicht nur bei Diabetes, sondern auch bei anderen neurologischen oder Gefäßerkrankungen, wenn diese zu einer Schädigung am Fuß führen können.

    Anspruch auf eine Heilmittelverordnung haben z. B.:

    • Diabetiker (Diabetisches Fußsyndrom)

    • Patienten mit sensiblen oder sensomotorischen Neuropathien (z. B. durch Nervenschädigungen anderer Ursache)

    • Patienten mit peripheren arteriellen Verschlusskrankheiten (pAVK)

    • Personen mit Folgeschäden durch Querschnittslähmungen oder Nervenerkrankungen

    Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung (Formular 13) durch den Haus- oder Facharzt.

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Hände beim Nagelpflegeprozess, bei dem eine Nagelpflegebehandlung durchgeführt wird.

Nagelkorrektur-Spange

    • Anamnese und Inspektion des betroffenen Nagels

    • Auswahl und Anpassung der geeigneten Spange

    • Sanftes Anbringen zur Korrektur des Nagelwachstums

    • Kontrolle und ggf. Nachjustierung der Spange

    • Beratung zur Nagelpflege und Vorbeugung erneuter Beschwerden

    • Diabetiker erhalten i. d. R. für diese Behandlung eine kassenärztliche Heilmittelverordnung. Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt an!

  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt podologische Leistungen nicht nur bei Diabetes, sondern auch bei anderen neurologischen oder Gefäßerkrankungen, wenn diese zu einer Schädigung am Fuß führen können.

    Anspruch auf eine Heilmittelverordnung haben z. B.:

    • Diabetiker (Diabetisches Fußsyndrom)

    • Patienten mit sensiblen oder sensomotorischen Neuropathien (z. B. durch Nervenschädigungen anderer Ursache)

    • Patienten mit peripheren arteriellen Verschlusskrankheiten (pAVK)

    • Personen mit Folgeschäden durch Querschnittslähmungen oder Nervenerkrankungen

    Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung (Formular 13) durch den Haus- oder Facharzt.

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Person trägt Fußschutz und rollt ein Pflaster auf den großen Zeh.

Orthosen- Behandlung

    • Anamnese und Inspektion der betroffenen Zehen oder Druckstellen

    • Individuelle Anfertigung einer Orthose aus hautfreundlichem Silikon

    • Druckentlastung bei Fehlstellungen, Reibung oder Hühneraugen

    • Korrektur und Schutz der Zehen zur Schmerzreduktion

    • Beratung zur Anwendung und Pflege der Orthose

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Eine Person erhält einen medizinischen Eingriff an ihrem Fuß, durchgeführt von einem Arzt mit Gummihandschuhen, unter Verwendung eines chirurgischen Instruments.

Individuelle Teilbehandlung

    • Anamnese und Inspektion der betroffenen Bereiche

    • Gezielte Behandlung einzelner Nägel oder Hautstellen

    • Sanftes Entfernen von Druckstellen, Hühneraugen oder Verhornungen

    • Pflege und Schutz der behandelten Areale
      Beratung zur weiteren Fußpflege und Entlastung

    • Diabetiker erhalten i. d. R. für diese Behandlung eine kassenärztliche Heilmittelverordnung. Sprechen Sie ihren behandelnden Arzt an!

  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt podologische Leistungen nicht nur bei Diabetes, sondern auch bei anderen neurologischen oder Gefäßerkrankungen, wenn diese zu einer Schädigung am Fuß führen können.

    Anspruch auf eine Heilmittelverordnung haben z. B.:

    • Diabetiker (Diabetisches Fußsyndrom)

    • Patienten mit sensiblen oder sensomotorischen Neuropathien (z. B. durch Nervenschädigungen anderer Ursache)

    • Patienten mit peripheren arteriellen Verschlusskrankheiten (pAVK)

    • Personen mit Folgeschäden durch Querschnittslähmungen oder Nervenerkrankungen

    Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung (Formular 13) durch den Haus- oder Facharzt.

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Ein Arzt hält die Hand eines Patienten während einer Untersuchung in einer medizinischen Praxis.

Wohlfühl Behandlung

    • Pflegendes Fußbad zur Entspannung und Vorbereitung
      Sanfte Nagel- und Hautpflege ohne medizinische Indikation

    • Schonendes Entfernen von leichten Verhornungen

    • Fußmassage zur Förderung der Durchblutung

    • Abschließende Pflege mit hochwertigen Cremes und Ölen

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